BEITRAGSORDNUNG

Grundlage und Notwendigkeit

1. Diese Beitragsordnung regelt die Erhebung, Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge des Vereins Buntes Ammerland. Diese Ordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Abweichende oder ergänzende Satzungsregelungen gehen vor. Grundlage für diese Beitragsordnung sind die Regelungen in §§ 4 und 5 der Vereinssatzung.

2. Der Verein ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben auf die Beiträge der Mitglieder angewiesen. Die Mitglieder sind daher angehalten, ihre Beiträge vollständig und pünktlich zu zahlen.

Beschlussfassung, Bekanntgabe und Gültigkeit

3. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung am [Datum der Gründung einfügen] die vorliegende Beitragsordnung beschlossen. Die Beitragsordnung tritt unmittelbar in Kraft und hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

4. Die Beitragsordnung wird an bestehende Mitglieder per E-Mail bekanntgemacht. Mitglieder, die dem Verein nach dem [Gründungsdatum einfügen] beitreten, werden zum Zeitpunkt der Beitrittserklärung auf die Beitragsordnung aufmerksam gemacht. Die Beitragsordnung ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich.

Beitragshöhe und -befreiung

5. Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen ist grundsätzlich frei wählbar, es wird jedoch ein Mindestbeitrag erhoben. Für juristische Personen richten sich die Mitgliedsbeiträge nach der Mitarbeiter*innenanzahl. Die Einstufung in die jeweilige Beitragsgruppe erfolgt auf Basis einer Selbstauskunft. Änderungen der Mitarbeiter*innenanzahl sind dem Verein auf Wunsch mitzuteilen; eine mögliche Anpassung erfolgt zum Beginn des nächsten Beitragsjahres.

6. Die konkrete Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem Jahr, das auf die Mitgliederversammlung folgt, in der die Beiträge beschlossen wurden. Ausnahme hierfür bildet das Jahr, in dem die Gründung vollzogen wurde – hierfür werden die Mitgliedsbeiträge binnen 14 Tagen anteilig für das restliche Jahr fällig. Die jeweils gültigen Beiträge ergeben sich aus Anlage 1 dieser Beitragsordnung.

7. Eine temporäre Befreiung von der Beitragspflicht ist für natürliche Personen möglich. Diese muss in Schrift- oder Textform bis spätestens vier Wochen vor Ende des Jahres gegenüber mindestens einem Vorstandsmitglied begründet erklärt werden und gilt für ein Jahr. Ein Nachweis der finanziellen Situation ist hierzu jedoch nicht notwendig.

8. Mitglieder, die im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens eine Bezahlkarte nutzen, sind von der Beitragspflicht grundsätzlich ausgenommen.

Fälligkeit und Zahlungsweise

9. Die Beiträge werden zum 1. Juni jeden Jahres fällig. Ausnahme ist das Gründungsjahr.

10. Der Mitgliedsbeitrag ist per SEPA-Lastschriftmandat auf das Vereinskonto zu entrichten. Jedes Mitglied ist verpflichtet dem*der Kassenwart*in Änderungen der Bankverbindung oder sonstiger für das SEPA-Lastschriftmandat relevanter Angaben unverzüglich über das Vereinsportal mitzuteilen.

11. Bei Eintritt in den Verein während eines laufenden Jahres ist der Jahresbeitrag anteilig zu leisten. Bei Austritt im laufenden Jahr besteht kein Recht auf Teil-Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.

Beitragsrückstände, Mahnungen und Konsequenzen

12. Mitglieder, die ihren Beitrag trotz Fälligkeit nicht entrichtet haben, erhalten eine Mahnung in Textform per E-Mail mit einer Zahlungsfrist von vier Wochen. Sollte der Zahlungsverzug länger als sechs Monate bestehen, ist ein Ausschluss gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 der Satzung möglich.

13. Erfolgt nach Ablauf der gesetzten Frist keine Zahlung, kann der Vorstand gem. § 4 Abs. 5 Satz 2 der Satzung unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist die Androhung eines Ausschlusses aussprechen.




Anlage 1: Beiträge pro Jahr

Für natürliche Personen:

Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen ist frei wählbar. Der Mindestbeitrag beträgt 12 Euro jährlich. Wir laden alle Mitglieder ein, entsprechend ihrer Möglichkeiten einen Beitrag über den Mindestbeitrag hinaus zu zahlen.

Für juristische Personen:

Festangestellte Mitarbeiter*innenzahl Mindest-Beitrag pro Jahr
keine 75 Euro
bis 10 125 Euro
11-50 250 Euro
51-250 500 Euro
über 251 1000 Euro